Motorradscheine

Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit

einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)

  • 24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder (21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge)
  • Voraussetzungen: Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt
  • Befristung: Klasse A ist unbefristet gültig
  • Einschluss: Klassen A2, A1 und AM
Hinweise: Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)

Krafträder (Leichtkrafträder) – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit

- einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³
- einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
- einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Voraussetzungen: Keine andere Klasse ist Voraussetzung
  • Befristung: Klasse A1 ist unbefristet gültig.
  • Einschluss: Klasse AM
Hinweise:

Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit

- einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist
/ - einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Voraussetzungen: -
  • Befristung: Klasse A beschränkt ist unbefristet gültig.
  • Einschluss: Klasse A1 und M
Hinweise: Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein). Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2, die zwischen dem 19.01.2013 und 27.12.2016 erteilt wurde, dürfen im Inland weiterhin Krafträder, die von mehr als 70 kW abgeleitet sind, führen.

Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) – (bisher Klasse M) mit

- einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
- einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
- einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Voraussetzungen: -
  • Befristung: Klasse AM ist unbefristet gültig.
  • Einschluss: -
Hinweise: -

Krafträder (Leichtkrafträder) – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit

- einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³
- einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
- einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Voraussetzungen: mindestens 5 Jahre im Besitz des B Führerscheines
  • Befristung: Klasse B196 ist unbefristet gültig.
  • Einschluss: -
Hinweise:
  • 4 x 90 min Spezifischer Motorradunterricht
  • 5 x 90 min Praktischer Fahrunterricht
  • Kein Aufstieg auf A2 möglich